Das Thema Work-Life-Balance oder Life-Work-Balance ist schon lange kein exklusives Thema nachrückender Generationen mehr. Alle Arbeitnehmer (w/m/d) wünschen sich von ihren Arbeitgebern flexiblere Arbeitszeitmodelle. Doch Verbände fremdeln oft noch mit dieser Thematik, dabei buhlen sie gleichzeitig mit großen Arbeitgebern um die gleichen Arbeitnehmer. Wer im Kampf um die Talente bestehen will, muss sich mit seiner Arbeitgebermarke und entsprechenden Angeboten zur Flexibilisierung auseinandersetzen. Ein interessantes Instrument kann dafür das Lebensarbeitszeitkonto (LAZ) sein, das weit mehr Facetten bietet als nur die Auszeit für ein Sabbatical.
Es ist gar nicht lange her, da reagierte man als Arbeitgeber noch verwundert, wenn Berufsanfänger in Einstellungsgesprächen statt nach einem Dienstwagen nach einem Jobticket und mehr Urlaubstagen fragten. Inzwischen bitten auch langjährige Mitarbeiter immer öfter um mehr Flexibilität in ihren Arbeitszeiten – bis hin zur zeitweisen Auszeit. Die Gründe sind vielfältig: Eltern wollen ihren Nachwuchs bestens umhegen, die Großeltern brauchen mehr Zuspruch und Unterstützung, Abenteurer wollen die Welt bereisen, ein später Studienwunsch soll verwirklicht werden – oder man kann und möchte sich schlichtweg nicht vorstellen, bis zum 67. Lebensjahr voll zu arbeiten. Das Thema Work-Life-Balance – oder vielmehr Life-Work-Balance – ist schon lange kein exklusives Thema nachrückender Generationen mehr!
Gerade Verbände, die oft eher kleine Geschäftsstellen unterhalten, fremdeln mit dieser Thematik – wer soll die Arbeit in diesen „Auszeiten“ übernehmen? Auf der anderen Seite buhlt man aber auf dem Arbeitsmarkt um die gleichen Arbeitskräfte wie die großen Arbeitgeber aus der Wirtschaft. Und der Eingang geeigneter Bewerbungen auf altgediente Anzeigenvorlagen wird zunehmend spärlicher.
In Verbänden ist zudem auch oft eine besondere Arbeitnehmer-Spezies anzutreffen: die „eierlegende Wollmilchsau“. Gerade diese Sorte Arbeitnehmer sollte bestens gehegt und gepflegt werden – denn sie wird seltener.
Der Arbeitsmarkt hat sich verändert
In Verbänden ist zudem auch oft eine besondere Arbeitnehmer-Spezies anzutreffen: die „eierlegende Wollmilchsau“. Wer im Verband arbeitet, bringt meist viele Talente und Fähigkeiten mit. Schon die Konstellation Hauptamt/Ehrenamt und der Kontakt mit den Mitgliedern erfordern Einfühlungsvermögen und überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeiten. Gerade diese Sorte Arbeitnehmer sollte bestens gehegt und gepflegt werden – denn sie wird seltener.
Alltag ist in vielen Verbänden leider auch, dass Stellen ausscheidender Mitarbeiter nicht direkt nachbesetzt und die Arbeit umverteilt wird. Gerechtfertigt wird das mit Kostendruck oder dem Fachkräftemangel. Und erst mal fällt es ja auch nicht weiter auf, wenn man deren Mails einfach auf die Kollegen umleitet. Aber das wird auf Dauer nicht funktionieren!
Stärken Sie ihre Arbeitgebermarke!
Als Arbeitgeber hat man heute enorm gute Karten, wenn man seine Mitarbeiter als Menschen mit ebensolchen Bedürfnissen sieht – und diese Erkenntnis auch nach innen und außen lebt. Dazu gehört, dass man die Wünsche der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen antizipiert, sie darin bestärkt und von vornherein in ihrem Bestreben unterstützt. Das stärkt die Arbeitgebermarke, sorgt für Begeisterung und Identifikation mit dem Arbeitgeber und bringt frischen Wind in die Geschäftsstelle.
Wer als Arbeitgeber im Kampf um die besten weiblichen Arbeitskräfte bestehen will, sollte sein Arbeitgeberangebot entsprechend auf Ihre Bedürfnisse ausrichten – und auch damit werben.
Verbandsgeschäftsstellen sind eher weiblich besetzt
Eine weitere Besonderheit in den Verbandsgeschäftsstellen ist, dass sie eher weiblich besetzt sind, wie die Kienbaum-Vergütungsstudie alle zwei Jahre wiederholt belegt. Sind Frauen in Führungspositionen mit knapp unter 30 Prozent noch unterrepräsentiert, so sind sie auf den darunterliegenden Ebenen mit 66 Prozent klar in der Überzahl. Maßgeblich verantwortlich ist dafür das umfangreiche Veranstaltungsgeschäft, das viele Verbände betreiben und das als Berufswunsch eher Frauen anspricht. Gerade der Veranstaltungsbereich ist aber auch geprägt durch Saisongeschäft, Jahreshöhepunkte, Reisezeiten und Überstunden. Wenn man versucht, das in altgediente Arbeitsraster zu übertragen, wird es schnell zum Problem.
Nutzen Sie Ihre Chancen!
Auf der anderen Seite ergeben sich gerade hieraus auch Chancen, die man als Verband für sich nutzen sollte. Wer als Arbeitgeber im Kampf um die besten weiblichen Arbeitskräfte bestehen will, sollte sein Arbeitgeberangebot entsprechend auf ihre Bedürfnisse ausrichten – und auch damit werben. Womit man beim Thema Arbeitgebermarke und Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist.
Doch wie realisiert man als Arbeitgeber diese guten Absichten?
Ein Weg zur Verwirklichung kann das sogenannte Lebensarbeitszeitkonto sein. Dieser sperrige Begriff steht für etwas, das vielen bereits im Umfeld von „Sabbaticals“ bekannt sein dürfte. Arbeitnehmer arbeiten quasi vor und nehmen dann eine bezahlte Auszeit. Das Arbeitsverhältnis bleibt während dieser Zeit ganz regulär bestehen. Ein Lebensarbeitszeitkonto dient dazu, in einer Ansparphase Lohn anzusammeln. Aber es bietet weit mehr Facetten und Möglichkeiten als die Auszeit für eine lange Reise.
Was sind Lebensarbeitszeitkonten (LAZ)?
Rechtsgrundlage für Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten ist das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze, das sogenannte „Flexi-II“-Gesetz.
Die Rahmenbedingungen von Lebensarbeitszeitkonten müssen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern vereinbart werden – dazu gehören auch Teilzeitkräfte und ggf. angestellte Geschäftsführer. Als Vertragsgrundlage dient eine freiwillige Zusage des Arbeitsgebers oder beispielsweise eine Betriebsvereinbarung. Im Regelfall spart der Arbeitnehmer Entgelt an – über Entgeltanteile, Überstunden oder Urlaubstage. Dieses „Geld“ wandert dann auf das Guthabenkonto, wobei der Arbeitgeber auch die entsprechenden Arbeitgebersozialversicherungsanteile leisten muss.
Laut Flexi-II-Novelle muss das Wertguthabenkonto auch gegen Insolvenzrisiken abgesichert werden – und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Nominalwert der Einzahlungen bei planmäßiger Verwendung der Wertguthaben zu garantieren. Hierfür gibt es Lösungen der Versicherungswirtschaft (mehr dazu im Interview mit Herrn Eismar – DGVM PLUS).
Die Freistellung
Für die Freistellung kann es dann sowohl gesetzliche Freistellungszwecke geben wie Pflege- oder Elternzeit sowie vertraglich vereinbarte, wie Weiterbildungsmaßnahmen oder ein früherer Eintritt in den Ruhestand. Es ist aber auch möglich, die Arbeitszeit für eine Weile nur zu reduzieren, anstatt eine volle Auszeit zu nehmen.
Zudem können auch weitere Zwecke vereinbart werden. Hier sind wir wieder beim Beispiel „Sabbatical“, das quasi einem Langzeiturlaub entspricht. Der große Vorteil ist, dass während der Freistellung das Arbeitsverhältnis fortbesteht – und damit auch die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche des Mitarbeiters. Aber es ist sicherlich auch beruhigend, wenn man sich in eh schon anstrengenden Zeiten – beispielsweise bei der Pflege der Eltern – nicht auch noch Gedanken um das eigene Gehalt machen muss.
Das Entgelt
Technisch gesehen bezieht man in der Freistellungsphase ein Entgelt, das dann durch die schrittweise Auflösung des Wertguthabens geleistet wird. Einzige Bedingung des Gesetzgebers ist, dass es nicht unangemessen vom durchschnittlichen Entgelt der vorausgegangenen zwölf Monate abweichen darf – 70 bis 130 Prozent sind möglich. Und natürlich gibt es auch noch Sonderfälle zu beachten – vom Arbeitgeberwechsel bis zum Todesfall.
Als Arbeitgeber hat man heute enorm gute Karten, wenn man seine Mitarbeiter als Menschen mit ebensolchen Bedürfnissen sieht – und diese Erkenntnis auch nach
innen und außen lebt.
Fazit
Es ist wichtig, dass Verbände an ihrer Arbeitgebermarke arbeiten, und dazu ist es auch notwendig, sich mit Thematiken wie der Flexibilisierung von Arbeitszeiten auseinanderzusetzen. Hier kann die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten ein wertvolles Instrument sein. Und es lohnt sich auf jeden Fall, das Thema für den Einsatz in der Geschäftsstelle zu überdenken. Die Experten von DGVM PLUS stehen Ihnen für eine Beratung und weitere Informationen gerne zur Verfügung! (JG)
Ergänzende Informationen und Berechnungsbeispiele zum Lebensarbeitszeitkonto finden Sie unter: www.dgvm–plus.de